Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

  • Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und Kristina Lentner (nachfolgend „Texterin“ genannt) geschlossen werden.
  • Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Texterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB. Unternehmer in diesem Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Urheberrecht / Nutzungsrechte

  • Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt.
  • Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
  • Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird ein einfaches, nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrechtübertragen. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt in jedem Falle aufschiebend bedingt auf die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
  • Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
  • Die Texterin ist berechtigt, die für den Auftraggeber geschriebenen Texte zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

3. Vergütung

  • Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  • Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der Nutzungsrechte abgegolten.
  • Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als vertraglich vereinbart genutzt, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich gezahlten im Wege der Lizenzanalogie zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters bleibt davon unberührt.

4. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Die Texterin ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

5. Sonderleistungen/ Neben- und Reisekosten

  • Sofern nicht ausdrücklich im Angebot inkludiert, werden Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans nach Zeitaufwand entsprechend dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
  • Die Texterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, sofern solche Fremdleistungen im Angebot ausgewiesen oder vertraglich vereinbart worden sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
  • Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Texterin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Texterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
  • Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber im tatsächlich angefallenen Umfang zu erstatten.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden.

7. Haftung

  • Die Texterin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Ferner haftet die Texterin für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut (sog. Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet die Texterin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Vor der Veröffentlichung der Texte sind diese vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit zu überprüfen. Eine rechtliche Prüfung der Texte ist keine vereinbarte Leistung der Texterin.
  • Die Texterin haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
  • Die Texterin haftet nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.
  • Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Texterin geltend zu machen und ihr ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
  • Ansprüche aus Mängelgewährleistung verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Werkes.
  • Ereignisse höherer Gewalt, also solche Fälle, die die Leistungserbringung der Texterin verhindern und weder von der Texterin noch vom Auftraggeber zu vertreten sind, berechtigen die Texterin, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Texterin resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/ oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/ oder nicht eintreten.

8. Abnahme der Leistung

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des Werkes über die Abnahme zu erklären.
  • Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise – ganz oder auszugsweise – verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt.
  • Erfolgt keine Erklärung des Auftraggebers, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen ab Ablieferung des Werkes als abgenommen.

9. Gestaltungsfreiheit/ Vorlagen

  • Im Rahmen des Auftrags besteht für die Texterin Gestaltungsfreiheit.
  • Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen resultieren. Dies beinhaltet auch die angemessene Vergütung auf Grundlage des RVG für rechtlichen Beistand.

10. Schweigepflicht/ Datenschutz

  • Die Texterin ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
  • Die Texterin ist verpflichtet, ihr anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem zwischen der Texterin und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen.
  • Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten (Name, Firma, Ansprechpersonen, USt-ID-Nummer, Bankverbindungen, Adresse, Telefon, Fax, Emailadressen) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers von der Texterin gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
  • Der Auftraggeber hat das Recht auf Herausgabe bzw. Löschung sämtlicher auf seine Person bezogenen Daten, die durch die Texterin erfasst wurden.

11. Verwertungsgesellschaften

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die VG Wort abzuführen.
  • Werden diese Gebühren von der Texterin verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese der Texterin gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
  • Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbestrategischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe ist unabhängig davon, ob diese Person Mitglied der Künstlersozialkasse ist, oder nicht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Betrag von der Texterrechnung in Abzug zu bringen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

12. Arbeitsunterlagen/ Elektronische Daten

  • Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Texterin angefertigt werden, verbleiben bei der Texterin.
  • Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, nicht gefordert werden.
  • Die Texterin schuldet insbesondere mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

13. Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin, derzeit Schnaitsee.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
  • Texter und Auftraggeber sind nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand ist Traunstein, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.